Aufforderung zur Durchführung einer Fahrprobe (gem. §§ 11 u. 46 Abs. 4 ff FeV) durch das Straßenverkehrsamt Steinfurt
Häufig ist der Schock groß - schließlich sind die meisten Betroffenen seit Jahrzehnten unfallfrei unterwegs und eine bestimmte Situation oder auch Krankheit, können Auslöser dieses unschönen Szenarios sein.
Auch ist der erste Kontakt oft mit Scham verbunden, aus unserer Sicht völlig unbegründet, denn früher oder später kann es jeden treffen.
Wir bereiten intensiv auf die Fahrprobe vor und geben den nötigen Halt während der Prüfungssituation.
Auch Testfahrten sind im Vorfeld möglich, um eine neutrale, aber ehrliche fachmännische Meinung einzuholen.
Wie auch immer wir später helfen können, wir versprechen einen diskreten Ablauf und einen respektvollen Umgang.
Kontakt gerne telefonisch oder per Kontaktformular, auf Wunsch können wir auch einen gemeinsamen Termin absprechen.