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Berufskraftfahrer-Weiterbildung

Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG), muss jeder im gewerblichen Verkehr tätige Berufskraftfahrer, alle 5 Jahre an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen.
Die BKF-Weiterbildung besteht aus 5 einzelnen Modulen, die sich jeweils über einen Zeitraum von 7 Zeitstunden erstrecken.

Dabei können die insgesamt 35 Zeitstunden im Blockunterricht (5 Termine in einer Woche) absolviert werden, oder es werden individuelle Termine nach Absprache getroffen.

Unser Angebot richtet sich an Privat- sowie Firmenkunden und ist inklusive Verpflegung.

Über Anfragen freue ich mich: Tobias Brüning 0171 2616384 oder direkt per Kontakformular.

 

Beschleunigte Grundqualifikation

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Fahrerinnen und Fahrer, die Beförderungen im Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen und die ihre Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C oder CE nach dem 10. September 2008 (Personenverkehr) bzw. 10. September 2009 (Güterkraftverkehr) erworben haben, benötigen eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation. Diese wird erworben durch erfolgreiche Ablegung einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer.

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