Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG), muss jeder im gewerblichen Verkehr tätige Berufskraftfahrer, alle 5 Jahre an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen.
Die BKF-Weiterbildung besteht aus 5 einzelnen Modulen, die sich jeweils über einen Zeitraum von 7 Zeitstunden erstrecken.
Modul 1 Eco-Training
- 1.1 Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette
- 1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktions-weise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
- Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendung der Kenntnisse gemäß 1.1 und 1.2
Modul 2 (Sozial)Vorschriften für den Güterverkehr
- Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- oder Personenverkehr
- Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
Modul 3 Sicherheitstechnik + Fahrsicherheit
- Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
- Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen
Modul 4 Schaltstelle Fahrer
- Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
- Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
- Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt
- Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung
Modul 5 Ladungssicherung
- Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
Dabei können die insgesamt 35 Zeitstunden im Blockunterricht (5 Termine in einer Woche) absolviert werden, oder es werden individuelle Termine nach Absprache getroffen.
Unser Angebot richtet sich an Privat- sowie Firmenkunden und ist inklusive Verpflegung.
Über Anfragen freue ich mich: Tobias Brüning 0171 2616384 oder direkt per Kontakformular.
Beschleunigte Grundqualifikation
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Fahrerinnen und Fahrer, die Beförderungen im Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen und die ihre Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C oder CE nach dem 10. September 2008 (Personenverkehr) bzw. 10. September 2009 (Güterkraftverkehr) erworben haben, benötigen eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation. Diese wird erworben durch erfolgreiche Ablegung einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer.