Welche Unterlagen benötige ich für meinen Führerschein?
- Passbild (biometrisch)
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs-Bescheinigung
- Kopie des Personalausweises
- Führerschein ab 17? (Klasse B) - Antrag Begleitetes Fahren inkl. Führerscheinkopien aller Begleitpersonen
Wie lange dauert die Führerscheinausbildung
Der Durchschnitt liegt bei 6 Monaten, jedoch sind auch 3 Monate keine Seltenheit. Wichtig ist immer, dass wir möglichst schnell alle Unterlagen für den Fahrerlaubnis-Antrag von Euch erhalten, da Ihr vorher keine theoretische/praktische Prüfung machen dürft. (die Bearbeitung des Antrags dauert bis zu 5 Wochen beim Straßenverkehrsamt)
Wie alt muss ich für welchen Führerschein sein?
Mofa
Alter: 15 Jahre
Klasse A1
Alter: 16 Jahre
Klasse AM
Alter: 16 Jahre
Klasse L
Alter: 16 Jahre
Klasse T
Alter: 16 Jahre
Klasse B/ B Automatik / BE
Alter: 17 Jahre (Begleitetes Fahren; sonst ab 18 Jahren)
Klasse A2
Alter: 18 Jahre
Klasse C1
Alter: 18 Jahre (Vorbesitz Klasse B nötig)
Klasse C1E
Alter: 18 Jahre (Vorbesitz Klasse C1 nötig)
Klasse A (bei Vorbesitz der Klasse A2 über 2 Jahre)
Alter: 20 Jahre
Klasse C
Alter: 21 Jahre (ab 18 nach Berufsausbild. Berufskraftf.)
Klasse CE
Alter: 21 Jahre (ab 18 nach Berufsausbild. Berufskraftf.)
Klasse A
Alter: 24 Jahre
6 Monate vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters könnt Ihr Euch bei uns anmelden
und mit dem Theorieunterricht starten! 3 Monate vorher die Theorieprüfung ablegen und
1 Monat vorher die praktische Prüfung absolvieren.
Wie oft muss ich zum Theorieunterricht?
Hier eine kurze Übersicht:
Mofa
Kurs mit 6 Doppelstunden
Klasse L
12x Grundstoff + 2x klassenspezifischer Unterricht
Klasse A1/A2
12x Grundstoff + 4x klassenspezifischer Unterricht
Klasse A
12x Grundstoff + 4x klassenspezifischer Unterricht
Klasse B
12x Grundstoff + 2x klassenspezifischer Unterricht
Klasse B Automatik
12x Grundstoff + 2x klassenspezifischer Unterricht
Klasse BE
Theorie nicht nötig
bei Erweiterung (Führerschein bereits vorhanden) halbiert sich der Grundstoff
Wann kann ich die Theorieprüfung machen?
Einen Termin gibt es, sobald folgende Punkte erfüllt sind:
- alle nötigen Unterlagen für den Fahrerlaubnis-Antrag wurden in der Fahrschule abgegeben (Antrag muss auch unterschrieben werden)
- der vorgeschriebene Theorieunterricht wurde oft genug besucht
- das vorgeschriebene Mindestalter für die jeweilige Führerscheinklasse wurde erreicht (z. B. Fahren ab 17 - Prüfung erst drei Monate vor dem 17. Geburtstag möglich)