Auto
Führerscheinklasse B (PKW)
Mindestalter: 18 Jahre; 17 Jahre bei Begleitetem Fahren (BF 17)
Kraftfahrzeuge bis maximal 3.500 kg Gesamtgewicht, (ausgenommen sind Fahrzeuge der Klasse AM, A1, A2 und A), die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Beinhaltete Klassen: AM, L
Beispiel: Pkw 3.500 kg + Anhänger maximal 750 kg
Beispiel: Pkw 2.500 kg + Anhänger 1.000 kg (zulässige Anhängelast des Autos beachten!)
Führerscheinklasse BE (Pkw mit Anhänger)
Mindestalter: 18 Jahre; 17 Jahre bei Begleitetem Fahren (BF 17)
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.
Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.
Beispiel: Pkw 3.500 kg + Anhänger 3.500 kg (zulässige Anhängelast des Autos beachten!)
Motorrad
Führerscheinklasse AM
Mindestalter: 16 Jahre
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren
Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)
dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen
Führerscheinklasse A1 (Leichtkraftrad)
Mindestalter: 16 Jahre
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
Seit 2013 gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung mehr (80 km/h)
Nach zweijährigem Besitz der Führerscheinklasse A1, ist eine Aufstiegsprüfung möglich und es kann die nächst höhere Führerscheinklasse (A2) erworben werden. (keine weitere Theorieprüfung nötig, nur die praktische Prüfung muss abgelegt werden)
Beinhaltete Klassen: AM
Führerscheinklasse A2 (Kraftrad)
Mindestalter: 18 Jahre
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Nach zweijährigem Besitz der Führerscheinklasse A2, ist eine Aufstiegsprüfung möglich und es kann bereits der Führerschein der Klasse A erworben werden, den man ohne Vorkenntnisse erst mit einem Alter von 24 Jahren machen dürfte.(keine weitere Theorieprüfung nötig, nur die praktische Prüfung muss abgelegt werden)
Beinhaltete Klassen: AM, A1
Führerscheinklasse A (Kraftrad)
Mindestalter: 24 Jahre; 20 Jahre (bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2)
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimeter oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimeter bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Beinhaltete Klassen: AM, A1, A2
Mofa
Mindestalter: 15 Jahre
Mofa Zweirädriges Kleinkraftrad/Roller
bis max. 50 ccm und bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit von max. 25 Km/h
Genau genommen ist ein "Mofa-Führerschein" kein regulärer Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung, die nach der bestandenen Theorieprüfung erworben wird.
Lkw
Führerscheinklasse C (Lkw)
Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzung: Führerschein Kl. B (Auto)
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Führerscheinklasse C1 (Lkw)
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzung: Führerschein Kl. B (Auto)
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
Führerscheinklasse C1E (Lkw)
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzung: Führerschein Kl. B (Auto) + Führerschein Kl. C1 (Lkw)
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.
Traktor/Zugfahrzeuge
Führerscheinklasse L
Mindestalter: 16 Jahre
Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h), die nach ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils bis 25 km/h (auch mit Anhänger).
Führerscheinklasse T
Mindestalter: 16 Jahre / 18 Jahre bei Geschwindigkeit > 40 km/h
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).